Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026 — dynamo-lab
§ 1 — Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dynamo-lab (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde") über die Entwicklung individueller Webplattformen und damit verbundener Dienstleistungen abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 — Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer entwickelt im Auftrag des Kunden eine individuelle Webplattform. Der konkrete Leistungsumfang wird in einem gesonderten Projektvertrag bzw. einer Leistungsbeschreibung festgelegt. Dieser kann folgende Komponenten umfassen:
- Landingpage: Öffentlicher Marketing-Auftritt mit 1–5 Seiten, SEO-Optimierung und Animationen.
- Mitarbeiterportal: Rollenbasierter interner Bereich für die gesamte Unternehmensadministration.
- Kundenportal: Optionaler externer Bereich für Endkunden des Auftraggebers.
§ 3 — Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Auftraggeber ist an sein Angebot für 14 Tage gebunden.
§ 4 — Leistungserbringung und Fristen
Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere Verzögerungen durch den Kunden bei der Bereitstellung von Inhalten, Zugängen oder Feedback), führen zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Fristen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen.
§ 5 — Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird im Projektvertrag individuell vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsstruktur: 50 % bei Auftragserteilung, 25 % bei Abnahme eines definierten Meilensteins, 25 % bei finaler Übergabe. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechnet.
§ 6 — Hosting, Betrieb und Wartung
Sofern im Vertrag vereinbart, hostet der Auftragnehmer die fertiggestellte Plattform auf AWS (Amazon Web Services) in der EU-Region. Der Betrieb erfolgt unter Einhaltung der DSGVO und aktueller Sicherheitsstandards. Wartungs- und Supportleistungen nach der Übergabe werden gesondert vereinbart. Ein Anspruch auf kostenfreie Wartung nach Projektabschluss besteht nicht, sofern kein entsprechender Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.
§ 7 — Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht-exklusives, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der erstellten Software und den entwickelten Inhalten ein. Allgemeine Codebestandteile, Frameworks, Bibliotheken und wiederverwendbare Komponenten verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und können auch für andere Projekte verwendet werden. Das Nutzungsrecht berechtigt nicht zur Weitergabe des Quellcodes an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 8 — Datenschutz und Datensicherheit
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Alle entwickelten Plattformen werden DSGVO-konform konzipiert und umgesetzt. Für die inhaltliche DSGVO-Compliance der auf der Plattform verarbeiteten Kundendaten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, sofern kein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen wird.
§ 9 — Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für entgangenen Gewinn, für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Gesamthaftung des Auftragnehmers ist auf die im jeweiligen Projektvertrag vereinbarte Netto-Auftragssumme beschränkt.
§ 10 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Österreich.